Kaminofen in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?

In einer Mietwohnung darf ein Kaminofen nur mit Zustimmung des Vermieters eingebaut werden, denn der Anschluss an den Schornstein ist eine bauliche Veränderung. Dazu kommt wie bei jedem Ofen die Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger. Ein Gericht hat entschieden, dass ein Vermieter die Erlaubnis nicht ohne triftigen Grund verweigern darf, wenn der Mieter seine Bedingungen erfüllt hat.

📋 Kurz zusammengefasst

Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters kein Kaminofen in der Mietwohnung. Das Amtsgericht Spandau hat 2006 (Az. 7 C 307/06) einem Mieter recht gegeben: Der Vermieter hatte die Erlaubnis zunächst an eine Freigabe des Schornsteinfegers und eine erweiterte Versicherung geknüpft. Als der Mieter beides vorlegte und der Vermieter trotzdem ablehnte, wertete das Gericht die Ablehnung als rechtsmissbräuchlich. Ein allgemeiner Anspruch auf einen Kaminofen folgt daraus nicht. Sinnvoll ist eine schriftliche Vereinbarung zu Einbau, Kosten, Versicherung und Rückbau beim Auszug.

Darf ich in der Mietwohnung einen Kaminofen aufstellen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters. Der Anschluss eines Kaminofens an den Schornstein, die Wanddurchführung und gegebenenfalls ein neuer Bodenbelag sind bauliche Veränderungen an der Mietsache. Wer ohne Erlaubnis einbaut, riskiert Ärger bis hin zur Pflicht, den Ofen wieder zu entfernen.

Außerdem muss der Schornstein geeignet und frei sein, und der Bezirksschornsteinfeger muss die Anlage vor dem ersten Feuer abnehmen. Ob ein Anschluss überhaupt möglich ist, klärt man deshalb am besten vor dem Gespräch mit dem Vermieter. Den Ablauf beschreibt Kaminofen einbauen: Ablauf, Kosten und Abnahme.

Darf der Vermieter den Kaminofen verbieten?

Grundsätzlich ja, einen allgemeinen Anspruch auf einen Kaminofen gibt es nicht. Der Vermieter darf aber nicht willkürlich ablehnen. Im Fall vor dem Amtsgericht Spandau hatte der Vermieter seine Zustimmung zunächst an Bedingungen geknüpft. Der Mieter erfüllte sie, der Vermieter lehnte trotzdem ab und stellte neue Forderungen.

Das Gericht stützte sich auf den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB und wertete die Ablehnung als rechtsmissbräuchlich, weil sie im Widerspruch zur früheren bedingten Zusage stand. Der Mieter bekam recht. Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung eines Amtsgerichts, zeigt aber, worauf es ankommt: klare Bedingungen und deren Erfüllung.

💡 Die Anfrage-Mappe für den Vermieter

Eine gut vorbereitete Anfrage nimmt dem Vermieter die meisten Bedenken. Hinein gehören: das geplante Ofenmodell mit Leistung und Nachweis der Stufe 2, eine Einschätzung des Bezirksschornsteinfegers zum Schornstein, der geplante Aufstellort mit Bodenschutz und Abständen, der ausführende Fachbetrieb, ein Nachweis über die erweiterte Hausrat- und Haftpflichtversicherung und ein Vorschlag, wie beim Auszug verfahren wird. Im Spandauer Fall waren genau die Schornsteinfeger-Freigabe und die erweiterte Versicherung die Bedingungen des Vermieters.

Was sollte in der Vereinbarung stehen?

Eine schriftliche Vereinbarung sollte Einbau, Kosten, Wartung, Versicherung und Rückbau regeln. Wer zahlt Ofen, Montage und Abnahme? Wer übernimmt Schornsteinfegerkosten für die zusätzliche Feuerstätte? Bleibt der Ofen beim Auszug in der Wohnung, oder muss der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden?

Im Spandauer Fall forderte der Vermieter zuletzt eine Sicherheit für die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Solche Punkte lassen sich vorab klar regeln, statt später zu streiten. Bei komplizierten Fällen hilft der Mieterverein oder eine Rechtsberatung.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Ob und unter welchen Bedingungen ein Kaminofen erlaubt ist, hängt vom Mietvertrag und vom Einzelfall ab. In Eigentumswohnungen kommen Regeln der Eigentümergemeinschaft hinzu. Einen Ofen ohne Zustimmung und ohne Abnahme in Betrieb zu nehmen ist in jedem Fall keine gute Idee.

Welche Alternativen gibt es ohne Zustimmung?

Ohne Schornsteinanschluss bleiben Elektrokamine und Ethanolkamine. Elektrokamine brauchen nur eine Steckdose. Ethanolkamine verbrennen flüssigen Brennstoff offen im Raum und haben eigene Sicherheitsregeln. Beide ersetzen keinen Holzofen. Was sie können und wo ihre Grenzen liegen, erklärt Ethanolkamin: Funktion, Sicherheit und Grenzen.

💬 Meine Einschätzung

Ein Kaminofen in der Mietwohnung ist kein Ding der Unmöglichkeit, aber er steht und fällt mit dem Vermieter. Wer mit einer fertigen Mappe kommt, also Schornsteinfeger-Einschätzung, Fachbetrieb, Versicherung und Rückbauregel, macht es dem Vermieter leicht, ja zu sagen. Wer einfach anschließt, riskiert dagegen mehr als nur Streit, denn ohne Abnahme ist der Ofen auch sicherheitstechnisch ein Risiko.

✓ Das Wichtigste in Kürze
  • Kaminofen in der Mietwohnung nur mit Zustimmung des Vermieters.
  • Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger ist immer nötig.
  • AG Spandau 2006: Ablehnung trotz erfüllter Bedingungen war rechtsmissbräuchlich.
  • Schriftlich regeln: Kosten, Versicherung, Wartung, Rückbau.
  • Ohne Schornstein: Elektro- oder Ethanolkamin als Alternative.

Häufige Fragen zum Kaminofen in der Mietwohnung

Diese Fragen tauchen bei Mietern häufig auf.

Wer zahlt den Schornsteinfeger für meinen Ofen?

Das sollte die Vereinbarung mit dem Vermieter regeln. Für eine zusätzliche Feuerstätte, die der Mieter einbauen lässt, entstehen zusätzliche Kehr- und Prüfkosten, die im Feuerstättenbescheid festgelegt werden.

Brauche ich eine besondere Versicherung?

Im Spandauer Fall verlangte der Vermieter eine erweiterte Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Es ist sinnvoll, die eigene Versicherung über den Ofen zu informieren und den Schutz zu prüfen.

Darf ich einen Ethanolkamin ohne Erlaubnis aufstellen?

Ein frei stehender Ethanolkamin braucht keinen Schornstein und ist keine bauliche Veränderung. Ein Blick in den Mietvertrag und die Hausordnung lohnt trotzdem, und die Sicherheitsregeln des Herstellers gelten immer.

Quellen und weiterführende Literatur

Die Angaben in diesem Artikel stammen aus diesen Quellen. Abgerufen am 1. November 2026.

  • AG Spandau, Urteil vom 19. September 2006, Az. 7 C 307/06 · berliner-mieterverein.de · Erlaubnis für einen Kaminofen, Bedingungen des Vermieters, § 242 BGB.
  • Musterbauordnung (MBO), § 82 · is-argebau.de · Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegers vor Inbetriebnahme.