1. BImSchV für Kaminöfen: Grenzwerte, Fristen, Pflichten

Die 1. BImSchV regelt, wie sauber ein Kaminofen brennen muss, welches Holz hinein darf, wie hoch der Schornstein reicht und bis wann alte Öfen nachgerüstet werden mussten. Neue Kaminöfen müssen Stufe 2 einhalten: 0,04 g/m³ Staub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid. Die letzte Austauschfrist für Altgeräte endete am 31. Dezember 2024.

📋 Kurz zusammengefasst

Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, kurz 1. BImSchV, gilt für Kaminöfen, Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze, Pelletöfen und offene Kamine. Sie kennt 2 Grenzwertstufen: Stufe 1 für Geräte ab 22. März 2010, Stufe 2 für Geräte ab 2015. Ältere Öfen mussten nach dem Datum auf dem Typenschild in 4 Fristen nachgewiesen, nachgerüstet oder stillgelegt werden, die letzte endete Ende 2024. Ausgenommen sind unter anderem offene Kamine, Grundöfen und Öfen, die die einzige Heizung einer Wohnung sind. Ein generelles Kaminofen-Verbot gibt es nicht.

Was regelt die 1. BImSchV für Kaminöfen?

Die 1. BImSchV legt für Kaminöfen 4 Bereiche fest: erlaubte Brennstoffe, Emissionsgrenzwerte mit Mindestwirkungsgrad, die Ableitung der Abgase über den Schornstein und Übergangsfristen für ältere Geräte. Dazu kommen Betreiberpflichten wie die Beratung durch den Schornsteinfeger nach der Inbetriebnahme.

Die wichtigsten Paragrafen für Kaminofenbesitzer sind § 3 zu den Brennstoffen, § 4 zu den allgemeinen Anforderungen, § 19 zu den Ableitbedingungen und § 26 zu den Altanlagen. Die Grenzwerte selbst stehen in Anlage 4. Alle Angaben in diesem Artikel beziehen sich auf den Verordnungstext, wie er am 1. November 2026 auf gesetze-im-internet.de abrufbar war.

Welche Grenzwerte gelten für Kaminöfen?

Für Kaminöfen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet wurden, gilt Stufe 2: höchstens 0,04 g/m³ Staub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid, bezogen auf 13 Prozent Sauerstoff im Abgas. Für Geräte, die zwischen dem 22. März 2010 und Ende 2014 errichtet wurden, gilt weiter Stufe 1 mit 0,075 g/m³ Staub.

FeuerstätteCO Stufe 1Staub Stufe 1CO Stufe 2Staub Stufe 2Mindest-wirkungsgrad
Kaminofen (Flachfeuerung)2,0 g/m³0,075 g/m³1,25 g/m³0,04 g/m³73 %
Kaminofen (Füllfeuerung)2,5 g/m³0,075 g/m³1,25 g/m³0,04 g/m³70 %
Kamineinsatz (geschlossen)2,0 g/m³0,075 g/m³1,25 g/m³0,04 g/m³75 %
Speicherfeuerstätte2,0 g/m³0,075 g/m³1,25 g/m³0,04 g/m³75 %
Kachelofeneinsatz2,0 bis 2,5 g/m³0,075 g/m³1,25 g/m³0,04 g/m³80 %
Pelletofen ohne Wassertasche0,40 g/m³0,05 g/m³0,25 g/m³0,03 g/m³85 %

Den Nachweis liefert der Hersteller: Nach § 4 Abs. 3 dürfen Einzelraumfeuerungen, die seit dem 22. März 2010 errichtet werden, nur mit einer Typprüfung betrieben werden, die Grenzwerte und Wirkungsgrad belegt. Ausgenommen sind Grundöfen und offene Kamine.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt für neu in Verkehr gebrachte Geräte zusätzlich die EU-Ökodesign-Verordnung 2015/1185. Für geschlossene Holzöfen verlangt sie einen Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von mindestens 65 Prozent und Grenzwerte von 40 mg/m³ Staub, 1.500 mg/m³ Kohlenmonoxid, 120 mg/m³ organischen Kohlenstoff und 200 mg/m³ Stickoxide.

Welche Fristen galten für alte Kaminöfen?

Kaminöfen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, müssen nach § 26 mindestens 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid einhalten. Wer das nicht nachweisen konnte, musste je nach Datum auf dem Typenschild bis zu einer bestimmten Austauschfrist einen Staubfilter nachrüsten oder den Ofen stilllegen.

Datum auf dem TypenschildFrist für Nachweis, Nachrüstung oder Stilllegung
bis einschließlich 31.12.1974 oder nicht mehr feststellbar31.12.2014
01.01.1975 bis 31.12.198431.12.2017
01.01.1985 bis 31.12.199431.12.2020
01.01.1995 bis 21.03.201031.12.2024

Den Nachweis konnte man auf 2 Wegen führen: mit einer Bescheinigung des Herstellers über eine Prüfstandsmessung des Modells oder mit einer Messung durch den Schornsteinfeger vor Ort. Alle 4 Fristen sind inzwischen abgelaufen. Ein Ofen aus dieser Zeit, der weder die Werte einhält noch einen Feinstaubfilter hat, darf nicht mehr betrieben werden. Welche Filter zulässig sind und was sie bringen, erklärt Feinstaubfilter für Kaminöfen: Wann ist er Pflicht?.

💡 Der Typenschild-Check in 3 Schritten

Wer einen Ofen im gekauften oder geerbten Haus übernimmt, kann seinen Status in wenigen Minuten einordnen. 1. Typenschild suchen und das Datum ablesen. Liegt es nach dem 31. Dezember 2014, gilt Stufe 2 und der Ofen ist auf dem aktuellen Stand. 2. Liegt es zwischen dem 22. März 2010 und Ende 2014, gilt Stufe 1, der Ofen darf weiter betrieben werden. 3. Liegt es vor dem 22. März 2010, prüfen, ob es eine Herstellerbescheinigung, eine Messung des Schornsteinfegers, einen Filter oder eine Ausnahme gibt. Fehlt alles davon, vor dem nächsten Feuer mit dem Bezirksschornsteinfeger sprechen. Er kennt die Anlage aus der Feuerstättenschau.

Welche Öfen sind von den Fristen ausgenommen?

§ 26 nimmt 5 Gruppen von der Nachrüstpflicht aus: nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen unter 15 kW, offene Kamine, Grundöfen, Öfen, die die einzige Heizung einer Wohnung sind, und Öfen, die vor 1950 hergestellt oder errichtet wurden. Für Ausnahmen gilt: Den Nachweis sollte man dem Schornsteinfeger zeigen können.

  • Herde und Backöfen unter 15 kW, die nicht gewerblich genutzt werden.
  • Offene Kamine, die ohnehin nur gelegentlich betrieben werden dürfen.
  • Grundöfen, also vor Ort gesetzte Speicheröfen.
  • Einzige Heizung: Öfen, die die einzige Wärmequelle einer Wohnung sind.
  • Historische Öfen, hergestellt oder errichtet vor 1950.

Gibt es ein Kaminofen-Verbot?

Nein. Die 1. BImSchV enthält kein generelles Verbot von Kaminöfen, deshalb wurde auch keines aufgehoben. Schlagzeilen über ein Verbot beziehen sich auf die Austauschfristen für alte Geräte. Kaminöfen, die die Grenzwerte einhalten, dürfen weiter betrieben und neu eingebaut werden.

Nicht verwechseln sollte man die Fristen mit Brennverboten, die Kommunen oder Behörden etwa bei Feinstaub-Alarm oder Waldbrandgefahr aussprechen können. Diese gelten zeitlich begrenzt und richten sich nach örtlichen Regeln, nicht nach der 1. BImSchV.

Was gilt für offene Kamine?

Offene Kamine dürfen nach § 4 Abs. 4 nur gelegentlich betrieben werden. Erlaubt sind nur naturbelassenes stückiges Holz und Holzbriketts. Eine Typprüfung brauchen sie nicht, und von den Austauschfristen sind sie ausgenommen. Wer regelmäßig heizen will, braucht einen geschlossenen Kamineinsatz.

Wie oft „gelegentlich“ genau ist, legt die Verordnung nicht in Tagen fest. Im Zweifel gibt der Bezirksschornsteinfeger Auskunft, wie die Regel vor Ort ausgelegt wird.

Welche Brennstoffe sind im Kaminofen erlaubt?

Erlaubt sind die Brennstoffe nach § 3, die der Hersteller für den Ofen freigegeben hat, bei Kaminöfen vor allem naturbelassenes Scheitholz und Holzbriketts. Scheitholz darf nur mit einer Restfeuchte unter 25 Prozent verbrannt werden. Lackiertes, beschichtetes oder behandeltes Holz gehört nicht in den Ofen.

Wie man die Restfeuchte richtig misst, steht in Restfeuchte von Brennholz: Grenzwert und richtig messen. Welche Holzarten sich eignen, erklärt Kaminholz: Holzarten, Restfeuchte, Lagern und Preise.

Welche Pflichten haben Kaminofen-Betreiber?

Betreiber müssen den Ofen in ordnungsgemäßem Zustand und nach den Herstellervorgaben betreiben, nur zugelassene Brennstoffe verwenden und sich innerhalb eines Jahres nach Errichtung oder Betreiberwechsel vom Schornsteinfeger beraten lassen. Die Beratung umfasst Bedienung, Brennstofflagerung und den Umgang mit festen Brennstoffen.

Die Beratungspflicht gilt auch beim Hauskauf, denn mit dem Kauf wechselt der Betreiber. Für Anlagen, die seit 2022 neu errichtet werden, gelten zudem die strengeren Ableitbedingungen nach § 19: Mündung firstnah und mindestens 40 cm über dem First, Details in Wie hoch muss ein Schornstein sein?. Was das für den Schornstein bedeutet, erklärt der Artikel Schornstein: Aufbau, Arten und Anforderungen für Kaminöfen.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel fasst den Verordnungstext verständlich zusammen und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Wortlaut der 1. BImSchV in der jeweils gültigen Fassung. Ob ein konkreter Ofen weiter betrieben werden darf, beurteilt der zuständige Bezirksschornsteinfeger anhand von Typenschild, Herstellerbescheinigung oder Messung.

💬 Meine Einschätzung

Die 1. BImSchV klingt nach Paragrafen-Dschungel, für Kaminofenbesitzer läuft sie aber auf wenige Fragen hinaus: Welches Datum steht auf dem Typenschild, gibt es einen Nachweis, und ist das Holz trocken? Wer ein Haus mit vorhandenem Ofen kauft, sollte diese Fragen vor dem ersten Winter klären und die Beratung durch den Schornsteinfeger nicht als lästige Pflicht sehen. Sie ist die einfachste Gelegenheit, den Ofen und seine Bedienung von jemandem erklärt zu bekommen, der die Anlage kennt.

✓ Das Wichtigste in Kürze
  • Stufe 2 für Kaminöfen ab 2015: 0,04 g/m³ Staub, 1,25 g/m³ CO.
  • Altgeräte vor 22. März 2010: 0,15 g/m³ Staub, 4 g/m³ CO, letzte Frist 31.12.2024.
  • Ausnahmen: offene Kamine, Grundöfen, einzige Heizung, kleine Herde, Öfen vor 1950.
  • Brennholz nur mit Restfeuchte unter 25 Prozent.
  • Beratung durch den Schornsteinfeger innerhalb eines Jahres, auch nach Hauskauf.

Häufige Fragen zur 1. BImSchV

Diese Fragen tauchen rund um die Verordnung am häufigsten auf.

Wo finde ich das Typenschild meines Kaminofens?

Je nach Modell an der Rückseite, unter dem Ofen oder im Bereich der Aschelade. Die Bedienungsanleitung zeigt meist die genaue Stelle. Ist kein Typenschild mehr lesbar, gilt der Ofen für die Fristen als Gerät mit nicht feststellbarem Datum.

Gilt die Ökodesign-Verordnung auch für meinen alten Ofen?

Nein. Die Ökodesign-Verordnung regelt, welche Geräte seit dem 1. Januar 2022 neu in Verkehr gebracht werden dürfen. Für bereits betriebene Öfen gelten die Grenzwerte und Fristen der 1. BImSchV.

Wie wird nachgewiesen, dass mein Kaminofen die Grenzwerte einhält?

Bei neueren Kaminöfen über die Typprüfung des Herstellers, die mit einer Bescheinigung belegt wird. Bei Altgeräten von vor März 2010 ging das alternativ über eine Messung des Schornsteinfegers vor Ort. Welche Kehr- und Prüftermine danach gelten, steht im Feuerstättenbescheid.

Darf ich einen neuen Kaminofen in ein Haus mit altem Schornstein einbauen?

Ja, wenn der Schornstein zum Ofen passt und die Ableitbedingungen erfüllt. Wird eine Anlage von vor 2022 wesentlich geändert oder ersetzt, erlaubt § 19 erleichterte Mündungsvarianten. Was im Einzelfall gilt, klärt der Bezirksschornsteinfeger vor dem Kauf. Grundlagen zur Auswahl stehen in Kaminofen: Bauarten, Leistung und Auswahl.

Quellen und weiterführende Literatur

Die Angaben in diesem Artikel stammen aus diesen Quellen. Abgerufen am 1. November 2026.

  • Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV), § 3, § 4, § 19, § 26 und Anlage 4 · gesetze-im-internet.de · Brennstoffe, Typprüfung, Beratungspflicht, offene Kamine, Ableitbedingungen, Altanlagen und Grenzwerte.
  • Verordnung (EU) 2015/1185, Anhang II · legislation.gov.uk / EUR-Lex · Ökodesign-Anforderungen an Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte ab 1. Januar 2022.